Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer. Die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle.
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