Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung (auch Kfz-Haftpflichtversicherung) ist eine für Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Sie deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab, dies tut die Kaskoversicherung.
Im Versicherungsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.
Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: