Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Im Versicherungsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.
Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Versicherer erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: