Im Verkehrsrecht biete ich für Verbraucher eine kostenlose Erstberatung an:
Bitte senden Sie mir zur Durchführung einer kostenlosen Erstberatung eine E-Mail mit Ihrer Anfrage, den maßgeblichen Unterlagen (z.B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag, Unfallbericht, Anwalts- oder
Inkassoschreiben) und einem Terminvorschlag. Im Anschluss sichte ich Ihre Unterlagen und wir vereinbaren einen Termin zu einem Telefonat.
Die Erstberatung wird nur auf Grundlage der Zusendung einer E-Mail beantwortet. Einfache telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Verkehrsunfall
Sie haben einen Unfall erlitten? Die Versicherung des Unfallverursachers verweigert oder verzögert die Leistung? Ihre eigene Versicherung will Sie in Regress nehmen wegen einer Pflicht- oder Obliegenheitsverletzung?
Im Verkehrsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.
Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung:
Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr / Bußgeldbescheid
Man wirft Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vor (z.B. Trunkenheit im Verkehr oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder eine Ordnungswidrigkeit vor (z.b. zu Schnelles Fahren)?
Sie haben einen Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid / Anklageschrift / Strafbefehl erhalten?
Im Verkehrsrecht biete ich eine kostenlose Erstberatung an.
Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass eine Entscheidung von Polizei / Behörde / Staatsanwaltschaft / Gericht nicht hingenommen werden muss, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: