Als Rechtsanwalt berate ich Sie gern bei der Regelung Ihrer Rechtsnachfolge oder auch bei Streitigkeiten nach einem Erbfall:
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Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen auch unter besonderer Beachtung von etwaigen Pflichtteilsansprüchen
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Beantragung von Erbscheinen
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Beratung bei "Problemnachlässen", namentlich bei möglicher Überschuldung
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Beratung Vertretung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen