Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gerichtlich, außergerichtlich und vertragsgestaltend in allen Belangen des Arbeitsrechts:
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Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (Achtung: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung muss vom Arbeitnehmer innerhalb von drei
Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, da ansonsten die Kündigung als wirksam gilt!)
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Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch Aufhebungsvertag
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Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Betriebsvereinbarungen etc.
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Streitigkeiten im Rahmen von Abmahnungen
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Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
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Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Im Arbeitsrecht biete ich für Arbeitnehmer eine kostenlose Erstberatung
an.
Bitte senden Sie mir zur Durchführung einer kostenlosen Erstberatung eine E-Mail mit Ihrer Anfrage, den maßgeblichen Unterlagen (z.B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag, Unfallbericht, Anwalts- oder
Inkassoschreiben) und einem Terminvorschlag. Im Anschluss sichte ich Ihre Unterlagen und wir vereinbaren einen Termin zu einem Telefonat.
Die Erstberatung wird nur auf Grundlage der Zusendung einer E-Mail beantwortet. Einfache telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.