Kosten


Notarkosten


Die Kosten und Gebühren für die notarielle Tätigkeit sind gesetzlich zwingend und abschließend geregelt. Somit sind diese Kosten für die konkrete notarielle Tätigkeit bei jedem Notar in der Bundesrepublik Deutschland gleich und nicht verhandelbar.


Rechtsanwaltskosten / kostenlose Erstberatung


In den Bereichen des Versicherungsrechts, Kaufrechts, Verkehrsrechts und des Arbeitsrechts biete ich meinen Mandanten eine kostenlose Online-Erstberatung an. 

 

Bitte senden Sie mir zur Durchführung einer kostenlosen Erstberatung eine E-Mail an info@kanzlei-kalmbach.de mit Ihrer Anfrage den maßgeblichen Unterlagen (z.B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag, Unfallbericht, Anwalts- oder Inkassoschreiben) und einem Terminvorschlag. Im Anschluss sichte ich Ihre Unterlagen und wir vereinbaren einen Termin zu einem Videotelefonat.

 

Die Online-Erstberatung wird nur auf Grundlage der Zusendung einer E-Mail beantwortet. Einfache telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

 

Es kann bei einer Vielzahl gleichzeitig eintreffender Anfragen sein, dass ich nicht alle beantworten kann. In diesem Fall teile ich Ihnen kurz per E-Mail mit, dass ich keine Erstberatung durchführen kann.

 

Die kostenlose Erstberatung endet mit einer Handlungsempfehlung meinerseits. Sollte eine juristische Durchsetzung empfehlenswert sein, werde ich auch hinsichtlich der Kosten einer Rechtsdurchsetzung beraten.

 

Im Gegenzug für die kostenlose Erstberatung freue ich mich über eine gute Bewertung bei Google

 


Grundsätzlich arbeite ich dann auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für meine Mandanten.

 

Eine Erstberatung für Privatpersonen in den anderen Rechtsgebieten kostet nach § 34 RVG niemals mehr als  190,- €, zuzüglich Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 20,- € sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer von gegenwärtig 19 %.

 

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und diese Deckungsschutz zusagt, entstehen Ihnen in der Regel keinerlei Kosten, da die Rechtsschutzversicherung zahlt. Ihnen entstehen lediglich dann Kosten, wenn Ihre Rechtsschutzpolice eine Selbstbeteiligung enthält.

 

Auf Wunsch biete ich auch den Abschluss einer Honorarvereinbarung an. Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung vereinbare ich üblicherweise eine stundenweise Abrechnung mit meinen Mandanten. 


Beethovenstr. 11

34346 Hann. Münden

info@kanzlei-kalmbach.de
Tel.: 05541 959 70 60

Fax: 05541 959 70 70

 

telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

sowie

Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

iPhone-Nutzer sehen die Telefonnummer unter Kontakt.