Autokaufrecht / verkehrsrecht / Versicherungsrecht


Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit und der Mandatierung durch Versicherer, Garantieunternehmen, Fahrzeughändlern und nicht zuletzt privaten Käufern und Verkäufern habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Automotive-Bereich und bin für diese bundesweit anwaltlich tätig. Die zentrale Lage meines Kanzlei-Sitzes in Deutschland ermöglicht dank guter Verkehrsanbindung auch weitestgehend die persönliche Wahrnehmen ung bundesweiten Gerichtsterminen.


Autokaufrecht - Kostenlose Erstberatung für Verbraucher

Für Autokäufer:

 

Sie haben vor kurzem ein schönes Fahrzeug gekauft und dieses hat nun einen Schaden von dem der Verkäufer nichts wissen will? Eine Reparatur hat er abgelehnt? Die Gewährleistung ist im Kaufvertrag ausgeschlossen?

 

Häufig wird dies nicht stimmen. Wussten sie, dass die gesetzliche Gewährleistung nur in seltenen Ausnahmefällen gänzlich ausgeschlossen werden kann? Eventuell stehen Ihnen aber nicht nur gesetzliche Rechte aus der Gewährleistung zu, sondern auch noch Rechte aus einem Garantievertrag oder einer Reparaturkostenversicherung.

 

Nutzen Sie die Möglichkeiten der kostenlosen Erstberatung. Profitieren Sie von meiner besonderen Expertise in diesem Bereich. Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit habe ich an der Abwicklung einer vierstelligen Zahl an Kfz-Schäden mitgewirkt.

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen gegen den Verkäufer erfolgversprechend ist unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: 

  • Aufforderung zur Reparatur; Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag; Minderung des Kaufpreises
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer

 


Für Autoverkäufer:

 

Sie haben vor kurzem ein schönes Fahrzeug verkauft inkl. Scheckheft/HU/AU und dieses hat nun einen Schaden und der Käufer fordert Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs oder zur Reparatur auf und Sie sind unschlüssig, ob Sie darauf eingehen müssen?  

 

Das Kaufrecht ist bei gebrauchten wie auch bei Neufahrzeugen zu einer für den juristischen Laien unüberschaubaren Materie geworden. Der Gesetzgeber hilft regelmäßig dem Fahrzeugkäufer etwa mit der "Beweislastumkehr". Außerdem verfügen viele private Käufer über eine Rechtsschutzversicherung und können ohne eigenes Kostenrisiko gegen Sie vorgehen.

 

Aber jeder Fall ist anders. Nicht jeder Defekt am Fahrzeug zwingt Sie dazu, das Fahrzeug auf Ihre Kosten reparieren zu lassen oder zurückzunehmen.  

 

Profitieren Sie von meiner besonderen Expertise in diesem Bereich. Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit habe ich an der Abwicklung einer fünfstelligen Zahl an Kfz-Schäden mitgewirkt.

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Sachmängelanspruch des Käufers nicht besteht, bzw. die Aussichten gut sind dies zu beweisen, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Verteidigung vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme: 

  • Übernahme der Korrespondenz mit dem Fahrzeugkäufer oder dessen Rechtsanwalt
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Auswertung von Sachverständigengutachten
  • Gestaltung rechtssicherer Vertragsmuster und allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)

 


Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

 

Sie haben einen Unfall erlitten? Die Versicherung des Unfallverursachers verweigert oder verzögert die Leistung? Ihre eigene Versicherung will Sie in Regress nehmen wegen einer Pflicht- oder Obliegenheitsverletzung?

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass ein Vorgehen erfolgversprechend ist, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: 

  • Antrag auf Leistung beim Versicherer
  • Prüfung der Leistungsablehnung samt Widerspruch
  • Durchführung des Klageverfahrens
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer

 


Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr / Bußgeldbescheid

 

Man wirft Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vor (z.B. Trunkenheit im Verkehr oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) oder eine Ordnungswidrigkeit vor (z.b. zu Schnelles Fahren)?

 

Sie haben einen Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid / Anklageschrift / Strafbefehl erhalten?

 

Kommen wir nach der Erstberatung zu dem Ergebnis, dass eine Entscheidung von Polizei / Behörde / Staatsanwaltschaft / Gericht nicht hingenommen werden muss, unterstütze ich Sie fachkundig bei der Rechtsdurchsetzung: 

  • Akteneinsicht
  • Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer
  • Verteidigung im Straf- / Bußgeldverfahren gegenüber Gerichten / Staatsanwaltschaften / Polizei / Behörden
  • Unterstützung MPU / (Wieder-)Erteilung Fahrerlaubnis / Führerschein

 


Versicherungsrecht

Im Automotive-Bereich bin ich seit 2014 für bundesweit tätige Garantieunternehmen,  für einen Reparaturkostenversicherer und dessen Schadensabwicklungsgesellschaft, einen Haftpflichtversicherer, für Versicherungsvermittler und Tippgeber tätig. Ich habe an der Abwicklung einer fünfstelligen Zahl von Kfz-Schäden mitgewirkt.

 

Daher habe ich ein breites Überblickswissen auch über technische Fragestellungen. Die Abgrenzung versicherter und nicht versicherter Bauteile müssen mir im Regelfall nicht von der Schadensabteilung oder Kfz-Mechanikern erläutert werden. Ein "kapitaler Motorschaden" ist für mich also keine Diagnose sondern allenfalls eine Beschreibung eines Schadens-Symptoms

 

Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung kann ich für diese Unternehmen eine sehr preisverantwortliche Kostenstruktur bieten:

 

  • Ausgelagerte Rechtsabteilung
  • Außergerichtliche Korrespondenz mit Versicherungsnehmern und deren Rechtsanwälten
  • Auswertung von technischen Sachverständigengutachten unter juristischen Blickwinkeln
  • Selbstständige Durchführung von Klagverfahren

 

 


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Tel.: 05541 959 70 60

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Mo. - Fr.: 09:00-13:00 Uhr

sowie

Mo. - Do.: 14:00-17:00 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

(auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit)

 

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