Kurz und schmerzhaft lehnte das Landgericht Tübingen meinen Antrag nach § 128a ZPO zu verhandeln ab.
Leider übersehen die Gerichte immer wieder, dass man sich nicht in ihren Gerichtssaal beamen kann.
Corona ist für mich dabei immer nur ein Aspekt. Der Termin wird voraussichtlich nur ein paar Minuten dauern und dafür wird für meine Hin- und Rückreise auch jede Menge CO2 ausgestoßen.
Ich wünschte die Gerichte wären da ein bisschen progressiver.
Aber man wird ja noch träumen dürfen.
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