Vor ein paar Tagen habe ich in der Süddeutschen Zeitung einen Beitrag über "Tachobetrug" gelesen. Der ADAC geht davon aus, dass bei Gebrauchtfahrzeugen jeder dritte Tacho manipuliert ist.
Wie kann ich mich bei Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs vor einem manipulierten Tacho schützen?
Hierzu gibt der ADAC wertvolle praktische Tipps. Prüfen Sie insbesondere, ob der Fahrzeugzustand im allgemeinen dem mitgeteilten Kilometerstand entsprechen kann. Ein abgewetztes Lenkrad oder abgesessene Sitze passen also nicht zu einem Gebrauchten mit wenig Laufleistung, etc. Bei einem konkreten Verdacht lassen Sie in einer Werkstatt die Produktionsdaten von Tacho und Fahrzeug überprüfen. Generell bietet sich auch immer ein Check durch ADAC, Dekra oder andere Stellen an. Ist der Verkäufer zu diesen Überprüfungen nicht bereit, nehmen Sie vom Kauf Abstand und kaufen Sie anderswo!
Zum 01.01.2022 ändert sich das Sachmängelrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es wird für den Käufer dann voraussichtlich leichter werden, Sachmängelansprüche wegen eines manipulierten Tachos geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch nach dem neuen Recht wird es die Möglichkeit geben sich teilweise von der Haftung zu lösen.
Der Verkäufer könnte eine Klausel dergestalt verwenden, dass ihm der konkrete Tachostand nicht bekannt ist, bspw:
"Ich habe mir bei Ankauf des Fahrzeuges bestätigen lassen, dass dem verkaufenden Vorbesitzer eine Tachomanipulation nicht bekannt war. Anhaltspunkte dafür, dass diese Angabe des Vorbesitzers falsch sein könnte, haben sich mir nicht aufgedrängt. Da das Fahrzeug aber viele Vorbesitzer hatte, kann der Angabe des Km-Stands nicht vertraut werden. Das Fahrzeug weicht daher von der objektiven Beschaffenheit ab, insoweit als dass der wahre Km-Stand unbekannt ist. Der im Kaufvertrag angegebene Kaufvertrag ist daher nur die Mitteilung des Wissensstands des Vorbesitzers von dem das Fahrzeug angekauft wurde."
Es besteht dann auch nach dem neuen Recht die Gefahr, dass der Verkäufer nicht haftet, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass tatsächlich eine Manipulation vorlag. Immerhin muss der private Käufer vom gewerblichen Verkäufer diesen Ausschluss dann ausdrücklich vereinbaren.
Fazit:
Um sich vor "Tachobetrug" zu schützen, das Fahrzeug genau prüfen und gegebenenfalls vom Kauf Abstand nehmen. Wenn man dennoch gewillt ist, das Fahrzeug trotz technischer Unstimmigkeiten zu erwerben, ebenso genau den Kaufvertrag prüfen, ob da die Haftung ausgeschlossen werden soll. Gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen.
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