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Autokäufer aufgepasst

Überlegen Sie gerade ein neues oder gebrauchtes Auto zu kaufen?

 

Zum 01.01.2022 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die Sie bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen sollten. 

 

1. Was ändert sich?

Der Gesetzgeber nimmt wesentliche Änderungen am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor, für die Regelungen über Kaufverträge zwischen Unternehmer und Verbraucher. 

 

Verlängerte Beweislastumkehr.

Die Situation hat jeder schon mal erlebt. Man hat vor einiger Zeit ein Fahrzeug gekauft und dieses ist nun defekt. Für den Verbraucher stellt sich nun die Frage, welche Rechte er in diesem Fall hat. 

Mit der Übergabe der Sache geht die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über. 

Deswegen kann man sich nicht an den Verkäufer des Fahrzeugs wenden, wenn man mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht und bspw. eine verbogene Stoßstange hat.  Was ist aber in den Fällen in denen das Fahrzeug „einfach so“ kaputt ist? Hier ist zunächst zu fragen, was ist mit der gekauften Sache passiert? 

Dafür, dass man das Fahrzeug fährt und sich die Reifen mit der Zeit abnützen, kann man gleichfalls nicht den Autoverkäufer verantwortlich machen, denn es handelt sich hier um die normale Abnutzung einer Sache. 

Was ist aber in den übrigen Fällen? Wenn das Fahrzeug einen Motorschaden hat, man nicht weiß warum und man auch „nichts falsches“ gemacht hat? 

Hier hilft dem Verbraucher die Beweislastverteilung. Bisher ist es so: Tritt ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe bei dem gekauften Produkt auf, dann wird vermutet, dass das Produkt schon bei der Übergabe defekt war. Das Unternehmen als Verkäufer muss dann beweisen, dass dies nicht der Fall war und der Fehler erst im Nachhinein aufgetreten ist. Für den Verbraucher ist das schon sehr hilfreich, da er oft technischer Laie ist und das Produkt auch längst nicht so gut kennt wie der Unternehmer. Künftig wird sich diese Frist auf ein ganzes Jahr verlängern. Es ist also ein ganzes Jahr das Risiko des Unternehmers zu beweisen, dass die Sache eben nicht bei Übergabe mangelhaft war. Für den Käufer als Laien ist diese Einordnung ohne juristische und technische Hilfe fast nicht möglich. Zu bedenken ist auch, dass vor Gericht ein Beweis nicht so leicht zu führen ist. Dafür bedarf es meistens eines teuren Gutachtens und der Gutachter kann oftmals auch nicht zu 100 Prozent sagen, warum da was kaputt ist und wann das überhaupt passiert ist. Als Verbraucher kann man sehr froh sein, dass das Beweisrisiko im Laufe eines Jahres nach Übergabe an den Unternehmer fällt und nicht an ihn selbst.

 

Wann tritt Verjährung ein?

Wie lang hat der Verbraucher bei einem Kaufvertrag eigentlich Rechte gegenüber dem Unternehmer? Üblicherweise sind das bei neuen Sachen zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen konnte der Unternehmer bislang in seinen AGB die Verjährung auf ein Jahr begrenzen. Dieser zeitliche Rahmen wird zwar auch zukünftig so bleiben, aber künftig wird der Unternehmer gezwungen den Käufer über die Verkürzung der Verjährungsfrist zu informieren und die Verkürzung der Verjährungsfrist ausdrücklich und gesondert mit dem Verbraucher vertraglich zu vereinbaren. Angesichts dessen, dass viele Verbraucher überhaupt nicht wissen, dass sie Ansprüche haben und eine kürzere Frist von einem Jahr der vertraglichen Zustimmung des Verbrauchers bedarf, ist dies ein echter Gewinn für den Verbraucher.

 

Updatepflicht.

Gänzlich neu im BGB sind die Regelungen zur Updatepflicht. Der Verkäufer ist künftig verpflichtet Sachen mit digitalen Elementen zu aktualisieren (etwa, wenn herstellerseitig ein Update verfügbar ist) und den Käufer über erforderliche Aktualisierungen zu informieren.  

 

2. Fazit.     

Wie beeinflussen diese Umstände Ihre Kaufentscheidung? 

 

Die erweiterten Rechte des Verbrauchers wird er sich mit erhöhten Preisen erkaufen müssen. Dies gilt insbesondere im Gebrauchtwagenbereich, denn dort sind sowohl die Beweislastumkehr von größerer Bedeutung als auch die Mängelhäufigkeit an sich. 

 

Der Schnäppchenjäger sollte also noch in diesem Jahr zuschlagen (die Regelungen gelten erst für Kaufverträge im neuen Jahr und nicht vorher), denn zum Teil werden die Preise erheblich anziehen. 

 

Der sicherheitsbewusste Käufer, sollte vielleicht bis zum kommenden Jahr warten. Da muss er zwar mit einem höheren Preis rechnen, kommt aber auch in den Genuss erweiterter Rechte.

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