Aktenperle - Als das AG Iserlohn das AG Göttingen nicht finden konnte

Kürzlich fiel mir dieser Beschluss wieder in die Hände. 

 

Das Amtsgericht Iserlohn erklärte, dass es offensichtlich kein Amtsgericht Göttingen gibt.  

 

In dem Verfahren spielte zwar auch ein Insolvenzverfahren, das vor besagtem AG Göttingen geführt worden war eine Rolle und eine Partei war im Handelsregister des AG Göttingen eingetragen, trotzdem konnte der Richter in Iserlohn das hiesige AG nicht finden.

 

Insgeheim vermute ich, dass der Richter in Iserlohn das AG Göttingen nicht finden konnte, weil er noch im Karnevalsrausch war (der 05.03.2019 war Fastnachtsdienstag). Aber das ist natürlich nur eine infame Unterstellung von mir. Morgen gibt's die Auflösung.

 

Mein Beitrag zu dieser Aktenperle ist dann noch das falsche Stempeldatum :)

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Kommentare: 4
  • #1

    Max (Mittwoch, 24 November 2021 10:57)

    Naja, da ist aber auch noch eine fehlplatziert wirkende Präposition im abschließenden Satz. Vermutlich hat der Kläger wir folgt adressiert:" Amtsgericht Göttingen, Straße, PLZ, Northeim" Anzunehmen ist, dass das Inso beim AG Göttingen anhängig war und der Kläger aus einem Gewöhnungseffekt heraus automatisiert an den Begriff "Amtsgericht" den Standort "Göttingen" angehängt hat.

    Und beim Abtippen des Beschlusses ist dann auch noch nach der Praposition "in" der Ort "Northeim" vergessen werden. Offenbar waren alle Beteiligte saufen. Vielleicht gemeinsam?!

  • #2

    Carl Kalmbach (Mittwoch, 24 November 2021 11:10)

    @Max. Das stimmt nicht. Die Beklagte hat die fehlende örtliche Zuständigkeit des AG Iserlohn gerügt und der Kläger hat Verweisung an das örtlich zuständige AG Göttingen beantragt. Die Adresse hat er nicht genannt. Das Insolvenzverfahren war wegen einer gesonderten Verjährungsregel relevant, spielte aber ansonsten keine Rolle.

  • #3

    Max (Mittwoch, 24 November 2021 14:20)

    Schade :-)

  • #4

    Carl Kalmbach (Mittwoch, 24 November 2021 14:38)

    @Max. Gemeinsam mit dem Gericht und der Gegenpartei saufen zu gehen wäre auf jeden Fall ein gänzlich innovativer Ansatz zur gütlichen Streitbeilegung ;-)

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